Fischereischein, Angelkarte und Fischtreppe – warum diese Regeln wichtig sind

Wer angeln geht, braucht mehr als nur eine Angel und Köder. In Nordrhein-Westfalen gelten klare Regeln dafür, wer die Fischerei ausüben darf, an welchem Gewässer gefischt werden darf und welche Bereiche vollständig vom Angeln ausgenommen sind.

Fischereischein und Angelkarte gehören zusammen

Grundsätzlich muss jeder, der in NRW die Fischerei ausübt, einen gültigen Fischereischein besitzen. Das Landesfischereigesetz schreibt außerdem vor, dass in einem Gewässer, an dem man nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein erforderlich ist. Umgangssprachlich wird dieser häufig als Angelkarte bezeichnet.

Der Fischereischein weist dabei nach, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Fischerei erfüllt sind. Die Angelkarte hat dagegen einen anderen Zweck: Sie berechtigt dazu, an einem bestimmten Gewässer bzw. in einem bestimmten Gewässerabschnitt zu angeln.

Eine Angelkarte ist deshalb keine bloße Formalität. Mit ihr wird geregelt, wer das Fischereirecht eines Gewässers ausüben darf. Gleichzeitig können damit beispielsweise Fangbedingungen, Schonzeiten, Fangmengen oder bestimmte Verbotsbereiche festgelegt werden.

Angeln ohne Erlaubnis kann eine Straftat sein

Wer ohne erforderliche Angelkarte tatsächlich in einem Gewässer fischt und damit ein fremdes Fischereirecht oder Fischereiausübungsrecht verletzt, kann sich wegen Fischwilderei nach § 293 Strafgesetzbuch strafbar machen. Das Gesetz sieht hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.

Wichtig ist die Unterscheidung: Das bloße Nichtmitführen eines erforderlichen Fischereischeins oder Erlaubnisscheins ist in NRW grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geregelt. Wer dagegen ohne entsprechende Berechtigung tatsächlich fischt, kann – abhängig von den konkreten Umständen – den Straftatbestand der Fischwilderei erfüllen.

Deshalb gilt beim Angeln immer: Fischereischein und erforderliche Angelkarte mitführen und die jeweiligen Bestimmungen des Gewässers beachten.

Die Fischtreppe ist kein Angelplatz

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Recheder Fischtreppe beziehungsweise Fischaufstiegsanlage. Hier gilt ein striktes Angelverbot.

Recheder Fischtreppe
Recheder Fischtreppe, Foto: Peter Köppler

Der Grund dafür ist einfach: Fischtreppen werden gebaut, damit Fische Hindernisse wie Wehre überwinden können. Sie ermöglichen es den Tieren, flussaufwärts zu wandern und dadurch andere Lebensräume und insbesondere wichtige Laich- und Aufwuchsgebiete zu erreichen.

Eine solche Anlage erfüllt damit eine wichtige ökologische Funktion. Sie soll den natürlichen Lebenszyklus der Fische unterstützen und die Durchgängigkeit des Gewässers verbessern. Genau deshalb darf sie nicht als besonders attraktiver Angelplatz missverstanden werden.

Das nordrhein-westfälische Fischereirecht verbietet das Fischen in Fischwegen sowie auf entsprechend gekennzeichneten Strecken oberhalb oder unterhalb von Fischwegen.

Die Kontrollen werden nicht nur durch die Fischereiaufseher des ASV Dortmund durchgeführt. Auch die Fischereiaufseher der Unteren Fischereibehörden des Kreises Coesfeld und des Kreises Unna sind hier regelmäßig im Einsatz.

Warum die Angelkarte sinnvoll ist

Die Angelkarte dient nicht nur dazu, Einnahmen für den Gewässerbewirtschafter zu erzielen. Sie ist ein wichtiges Instrument für eine geordnete und nachhaltige Bewirtschaftung.

Über die Vergabe von Erlaubnisscheinen kann der Fischereiberechtigte steuern, wie viele Personen an einem Gewässer angeln und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Damit lassen sich die Belastung des Fischbestandes und der Befischungsdruck berücksichtigen.

Zusammen mit Hege und Bestandskontrolle trägt die Regelung dazu bei, dass ein Gewässer langfristig als Lebensraum für Fische erhalten bleibt. Das Landesfischereirecht verpflichtet die Fischereiberechtigten grundsätzlich zur Hege eines dem Gewässer entsprechenden Fischbestandes.

Regeln schützen Fische und Angler

Fischereirechtliche Vorschriften sind daher nicht dazu da, Angler unnötig einzuschränken. Sie sollen dafür sorgen, dass die Fischerei geordnet, nachvollziehbar und nachhaltig ausgeübt wird.

Wer angeln möchte, sollte deshalb vor Beginn des Angelns immer prüfen:

  • Ist mein Fischereischein gültig?
  • Habe ich einen gültigen Erlaubnisschein für genau dieses Gewässer?
  • Welche Fang- und Schonbestimmungen gelten?
  • Gibt es Bereiche, in denen das Angeln verboten ist?
  • Ist die Fischtreppe oder der Fischweg eindeutig als Sperrbereich gekennzeichnet?

Gerade bei Fischtreppen sollte die Antwort eindeutig sein: Hier bleibt die Angel draußen.

Die Fischtreppe ist kein Angelplatz, sondern ein wichtiger Bestandteil des Gewässers und dient den Fischen. Wer die entsprechenden Regeln beachtet, trägt dazu bei, dass die Anlage ihren Zweck erfüllen kann und das Gewässer auch langfristig ein guter Lebensraum für Fische bleibt.

Verstärkte Kontrollen an den Gewässern

Damit die geltenden Regeln auch tatsächlich eingehalten werden, wird der ASV Dortmund die Kontrollen an seinen Gewässern verstärken. Die Fischereiaufseher werden künftig verstärkt darauf achten, dass Angler über die erforderlichen Dokumente verfügen und die jeweiligen Bestimmungen des Gewässers einhalten.

Bei den Kontrollen geht es insbesondere um den gültigen Fischereischein, die erforderliche Angelkarte sowie die Einhaltung von Schonzeiten, Fangbeschränkungen und Angelverboten. Auch die gesperrten Bereiche an Fischwegen und Fischtreppen werden entsprechend kontrolliert.

Wer bei einer Kontrolle ohne die erforderliche Berechtigung beim Angeln angetroffen wird oder gegen bestehende Angelverbote verstößt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Bei festgestellten Verstößen kann der Fischereiaufseher zudem die Polizei hinzuziehen.

Die verstärkten Kontrollen sollen dabei nicht nur Verstöße ahnden, sondern vor allem dazu beitragen, die Fischbestände, die Gewässer und die Einrichtungen zum Schutz und zur Wanderung der Fische zu erhalten.

Nach oben scrollen