Wer angeln möchte, braucht mehr als Angel und Köder.
In NRW sind grundsätzlich ein gültiger Fischereischein und eine entsprechende Angelkarte für das Gewässer erforderlich. Wer ohne die notwendige Berechtigung tatsächlich fischt, kann sich wegen Fischwilderei strafbar machen – es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. An der Recheder Fischtreppe ist das Angeln streng verboten. Die Anlage dient den Fischen dazu, Hindernisse zu überwinden und ihre Wanderung fortzusetzen. Der ASV Dortmund wird die Gewässer künftig verstärkt durch Fischereiaufseher kontrollieren und bei Verstößen auch die Polizei hinzuziehen. Die Kontrollen werden nicht nur durch die Fischereiaufseher des ASV Dortmund durchgeführt. Auch die Fischereiaufseher der Unteren Fischereibehörden des Kreises Coesfeld und des Kreises Unna sind hier regelmäßig im Einsatz. Wer mehr erfahren möchte kann dies hier nachlesen: Fischereischein, Angelkarte und Fischtreppe – warum diese Regeln wichtig sind

Foto: Peter Köppler
