Digitaler Fischereischein und Fischerprüfung bereits ab 12 Jahren
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes beschlossen. Damit treten die umfassendsten Neuerungen für Anglerinnen und Angler seit Jahrzehnten in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen ab dem 3. Juli 2026 auf einen Blick:
- Fischerprüfung und Fischereischein bereits ab 12 Jahren
- Abschaffung des Jugendfischereischeins
- Vereinfachte Regelungen für Jugendliche beim Angeln
- Einführung des digitalen Fischereischeins
- Möglichkeit eines Fischereischeins auf Lebenszeit
- Digitale Bezahlung der Fischereiabgabe
- Weniger Bürokratie und einfachere Verwaltungsabläufe
Ein besonderer Meilenstein ist die Absenkung des Mindestalters für die Fischerprüfung von 14 auf 12 Jahre. Jugendliche können damit bereits ab dem 12. Lebensjahr – nach bestandener Fischerprüfung und mit gültigem Fischereischein – selbstständig angeln.
Übergangsregelung
Fischereischeine nach dem bisherigen Muster können noch bis einschließlich 30. Juni 2026 ausgestellt werden.
Die Beantragung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der neuen Online-Dienste sind ab 3. Juli 2026 möglich. Aufgrund der Umstellung können am 1. und 2. Juli 2026 keine Fischereischeine ausgestellt werden.
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird das Angeln in Nordrhein-Westfalen moderner, einfacher und familienfreundlicher gestaltet. Gleichzeitig wird die Fischereiverwaltung konsequent digitalisiert und zukunftsfähig aufgestellt.
Weitere Informationen findet Ihr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in den FAQs des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung.
Zusätzliche Erläuterungen zu den Änderungen gibt Uli Beyer hier auf dem YouTube-Kanal des Fischereiverbandes NRW.
